Freiversuch
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Ein Freiversuch ist ein Versuch eine Prüfung abzulegen mit der Option diese bei einem weniger gelungendem Ergebnis innerhalb einer bestimmten Frist zu wiederholen. Es gilt dann das bessere der beiden Ergebnisse. Bei nichtbestehen gilt der Freiversuch als nicht unternommen und man hat weiterhin seine drei normalen Versuche.
Eingeführt wurde der, um Studenten zu motivieren Ihre Prüfungen früher abzulegen und somit die Studiergeschwindigkeit zu erhöhen. Deshalb ist der Freiversuch meist auch an eine zeitliche Regelung gekoppelt.
Genaue Informationen zum Thema Freiversuch finden sich in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.
Reglungen BSc Informatik
Der Freiversuch muss innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden, falls man nicht mit dem Ergebnis zufrieden ist.
Diese Tabelle gibt an, bis zu welchem Semster ab Studienanfang ein Freiversuch gewährt wird:
| VZ-Semester | Prüfung |
| 2 | Computersysteme |
| 2 | Softwaresysteme |
| 4 | Grundlagen der Theoretischen Informatik |
| 5 | Management in der Informationstechnologie |
| 6 | Wahlfach I bis IV |
Bei Teilzeitstudenten verlängern sich die Zeiten um den Faktor zwei, dh die Semsterzahlen oben sind zu verdoppeln.
Abschaffung des Freiversuchs
Laut einem Newsgroupbeitrag von Andreas Buschka am 03.01.2007 u.a. in feu.asta fällt der Freiversuch in allen Bachelor-& Master-Studiengängen der Fächer Mathematik, Informatik und Elektrotechnik ab dem 01.04.2007 ersatzlos weg.

